3. Gesuch einreichen
- Führen Sie bei einem Optiker oder Augenarzt einen Sehtest durch (Vor der Durchführung muss ein amtlicher Ausweis wie Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis vorgewiesen werden). Brillenrezepte werden nicht als Sehtest akzeptiert.
- Lassen Sie sich bitte die Personalien auf Ihrer Gemeindeverwaltung bestätigen. Diese nimmt:
- 1) das vollständig ausgefüllte Gesuch,
- 2) zwei farbige Passfotos (min. 35 x 45 mm, max. 45 x 60 mm, keine Profilaufnahmen, ohne Kopfbedeckung, keine Computer-Prints, nicht älter als 1 Jahr)
- 3) den Sehtest (nicht älter als 2 Jahre),
- 4) den gültigen Nothelferausweis im Original (nicht älter als 6 Jahre),
- entgegen und lässt die Unterlagen direkt der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) in Füllinsdorf zukommen. Das Gesuch darf Ihnen von der Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeindeverwaltung nicht mehr ausgehändigt werden.
Mit Zulassungsbewilligung und Anmeldekarte
Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von MFK eine Zulassungsbewilligung und Anmeldekarte zur Basistheorieprüfung, welche Ihnen frühestens 2 Monate vor Erreichen des Mindestalters zugestellen wird. Sollten Sie bei Gesuchsstellung das Mindestalter bereits erreicht haben, ist eine Bearbeitungszeit von mehreren Tagen zu berücksichtigen.