2. Nothelferkurs besuchen
Nothilfekurs
Wer ein Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises der (neuen) Kategorien A, A1, B oder B1 stellt, muss den Besuch eines Nothelferkurses nachweisen. Der Nothelferausweis ist im Original zusammen mit dem Gesuchsformular auf der Gemeindeverwaltung abzugeben. Inhaber/innen eines Führerausweises der obenerwähnten Kategorien brauchen den Nothelferkurs nicht zu absolvieren. Das Ausstellungsdatum des Nothelferausweises darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen.
Der Nothilfekurs Vermittelt:
- Instruktionen über die Sicherung der Unfallstelle und die Alarmierung der Rettungskräfte;
- Kenntnisse über die Massnahmen, die bei einer verletzten Person bis zum Einsatz ärtzlicher Hilfe zur Erhaltung der lebenswichtigen Körperfunktionen getroffen werden müssen; und
- Kenntnisse insbesondere über die richtige Lagerung der verletzten Person, die Beatmung bei Atemstillstand, die Vorkehrung bei schweren Blutungen und die Grundlagen der Herzmassage.
Kursdaten