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Allgemein:
Obligatorische Weiterbildung Zweiphasenkurse
Neu ab 2021 Motorrad
Disclaimer
AGB`s
Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; hinter einem Fahrzeug dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von höchstens 750 kg mitgeführt werden.
Sowie Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.
Details zu Kategorie: B
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Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von höchstens 550 kg
Details zu Kategorie: B1
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