Anforderung
Anforderung für die Zulassung
Für die Zulassung zu der praktischen Grundschulung, zur Manöverprüfung sowie zu der praktischen Führerprüfung sind folgende Punkte zu beachten:
Anforderung für die Zulassung
- Gültigkeit Lernfahrausweis
- Eintrag Grundschulung (Abschluss)
- Fahrzeugausweis (vorhanden)
- Motorradbekleidung (Anforderungen)
- Prüfungsfahrzeug (Anforderungen) siehe unten..
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Anforderung an das Prüfungsfahrzeug:
Führerausweis Kategorie A unbeschränkt
- Führerausweis A unbeschränkt mindestens 35 KW Leistung / 2 Plätze
Führerausweis A beschränkt
- Führerausweis A beschränkt über 11KW Leistung oder über 125ccm max 25KW / max. 0,16KW/Kg Leistung / 2 Plätze
Führerausweis A1
- Bis max. 11KW max. 125ccm / bis 18 Jahre 50 ccm
Betriebssicherheit:
- Beleuchtung / Blinker
- Bremsen (Wirksamkeit)
- Bereifung (Profil, Druck)
- Antrieb (Kette, Zustand, Spannung)
- Rückspiegel / L-Schild (Zustand)
- Motor / Auspuffanlage (Dichtheit, Rauch)
- Bedienungseinrichtungen (Zustand)
- Abstellstütze (Zustand)
Motorleistung (Fahrzeugausweis)
Die Motorenleistung Ihres Motorrades in KW ist im Fahrzeugausweis eingetragen. Fehlt der Eintrag, so kann Ihnen im Einzelfall der technische Dienst der Motorfahrzeugprüftation eine schriftliche Bestätigung über den Nachweis der Motorleistung abgeben.
Umrechnung PS in KW:
PS: 1.36= KW