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Obligatorische Weiterbildung Zweiphasenkurse

Gesetzliche Grundlagen

Neulenkerinnen und Neulenker müssen seit 2005 in der Zweiphasenausbildung innerhalb von drei Jahren zwei Weiterbildungskurse absolvieren Ab 2020 ist nur noch ein Tag Weiterbildung zu absolvieren (7 Std.). Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie hier.
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Zweiphasenausbildung

Mit der Zweiphasenausbildung wird die Grundausbildung von Neulenkerinnen und Neulenkern (Fahrschule) fortgesetzt. Dabei sollen erste praktische Erfahrungen als Lenkerin oder Lenker eines Motorfahrzeuges verarbeitet und das eigene Verhalten im Strassenverkehr überprüft werden. Dies geschieht im Rahmen von zwei je 8 Stunden dauernden Weiterausbildungskursen ( ab 2020 nur noch ein 1. Tag zu 7 Stunden). Der 1. Kurstag soll innerhalb von sechs Monaten (Ab 2020 inerhalb 12 Monate) nach dem Bestehen der Führerprüfung besucht werden.

Inhalte der Weiterausbildungskurse

Folgende Kursinhalte stehen im Vordergrund:
Notbremsungen, Abstandübungen, Kurvenverhalten, Manövrierfähigkeit in heiklen Situationen, vorausschauen des und umweltbewusstes Fahren.

Alle weiteren Infos unter www.2phasen.ch

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Mit diesen Kursanbieter arbeite ich zusammen:

und erteile auch regelmässig Kurse