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2. Nothelferkurs besuchen

Nothilfekurs

Wer ein Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises der (neuen) Kategorien A, A1, B oder B1 stellt, muss den Besuch eines Nothelferkurses nachweisen. Der Nothelferausweis ist im Original zusammen mit dem Gesuchsformular auf der Gemeindeverwaltung abzugeben. Inhaber/innen eines Führerausweises der obenerwähnten Kategorien brauchen den Nothelferkurs nicht zu absolvieren. Das Ausstellungsdatum des Nothelferausweises darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen.

Der Nothilfekurs Vermittelt:

Kursdaten